Die Vollversammlung der ADLAF hat im Mai 2008 die folgenden Grundprinzipien für ADLAF AGs festgelegt:
Jede AG muss dem Vorstand mindestens einmal jährlich einen schriftlichen Bericht über ihre Aktivitäten vorlegen;
Es wird erwartet, dass die AGs in regelmäßigen Abständen aktualisierte Informationen über ihre Aktivitäten für die ADLAF-Homepage und das ADLAF-Info zur Verfügung stellen.
Die ADLAF-Mitglieder müssen rechtzeitig über geplante Aktivitäten der AGs informiert werden, damit alle Interessierten die Möglichkeit haben, sich daran zu beteiligen. Es reicht nicht aus, im Nachhinein über stattgefundene Aktivitäten zu berichten.
Es wird erwartet, dass Aktivitäten der AGs nicht in thematische / zeitliche Konkurrenz zu anderen ADLAF-Aktivitäten treten.
Die AGs müssen dem Vorstand eine Liste der AG-Mitglieder (Name, Fach, Institution, E-mail) zur Verfügung stellen.
AG-Mitglieder müssen nicht ADLAF-Mitglieder sein, es sollte aber versucht werden, sie für eine Mitgliedschaft zu interessieren.
Jede AG muss über eine*n Koordinator*in (muss ADLAF-Mitglied sein) und zwei weitere Ansprechpartner*innen verfügen, deren Kontaktadressen dem Vorstand mitgeteilt werden. Koordinator*in und mindestens ein*e Stellvertreter*in sollten von den Mitgliedern der AG im Konsens bestimmt und regelmäßig erneuert bzw. im Amt bestätigt werden. Ein formaler Wahlprozess ist nicht zwingend notwendig. Sollte es allerdings nicht möglich sein, einen Konsens über die Position von Koordinator*innen und Stellvertreter*innen zu erzielen, muss eine formale Wahl stattfinden, an der sich alle Mitglieder der AG beteiligen können.
Jede AG kann zur Unterstützung ihrer Aktivitäten pro Jahr einen Betrag von 500,- Euro beim Vorstand beantragen. Diese Gelder dürfen nur für Reisekosten / Übernachtungskosten genutzt werden, auf keinen Fall für Honorarzahlungen. Die Einhaltung der Regeln des Bundesreisekostengesetzes wird vorausgesetzt. Es muss eine jährliche Abrechnung über die Verausgabung der Gelder incl. Vorlage entsprechender Belege erfolgen.