Mitglied in der ADLAF können natürliche und juristische Personen werden. Die Mitgliedschaft gliedert sich in institutionelle Mitglieder (Gruppe A), Einzelmitglieder (Gruppe B) und fördernde Mitglieder (Gruppe C).
Über die Aufnahme von Einzelmitgliedern entscheidet der Vorstand auf seinen jeweiligen Sitzungen. Anträge auf eine institutionelle Mitgliedschaft werden auf Vorschlag des Vorstandes der jährlichen ADLAF-Vollversammlung vorgelegt. Voraussetzung hierfür ist die Referenz einer Institution, die bereits ADLAF-Mitglied ist.
Neue Mitglieder werden den Altmitgliedern durch eine kurze Skizzierung ihres wissenschaftlichen Werdeganges und ihrer Publikationen in einer Ausgabe des ADLAF-Infos vorgestellt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer persönlichen Vorstellung auf der jeweiligen Jahresversammlung.
Das ausgefüllte Antragsformular schicken Sie bitte samt Lebenslauf und Publikationsliste an den Vorstand. Sofern es sich um einen Antrag auf institutionelle Mitgliedschaft handelt, benennen Sie im Antragsformular bitte das entsprechende Referenzinstitut.
Zudem sollten alle Mitglieder nach Aufnahme in die ADLAF eine Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet unterschreiben. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
Institutionelle Mitgliedschaft 140 €
Einzelmitgliedschaft 60 €
Arbeitslose, Doktorand*innen 30 € (Bitte Nachweis vorlegen.)
Der Jahresbeitrag kann bequem mittels einer Einzugsermächtigung von Ihrem Konto eingezogen werden. Für eine korrekte Darstellung laden Sie das Formular bitte herunter und senden es uns ausgefüllt zu. Bitte vergessen Sie nicht, den entsprechenden Jahresbeitrag im Formular einzutragen.
Anträge auf ermäßigten Beitrag können in begründeten Fällen an den Vorstand gerichtet werden.
ADLAF-Mitglieder erhalten monatlich den ADLAF Newsletter sowie einen Tagungsband der ADLAF-Tagungen.
Weitere Informationen finden Sie in der ADLAF-Satzung und dem ADLAF-Aufnahmeformular in der rechten Spalte dieser Seite.